Heute ist Internationaler Tag der Menschenrechte. Hinter dem 10. Türchen verbirgt sich deswegen das Wort „Inklusion“. Denn was viele leider noch immer nicht wissen: die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht.
Der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lässt eigentlich keine Zweifel: Alle Menschen beinhaltet sowohl Menschen ohne als auch Menschen mit Behinderung. Dennoch erlebten und erleben gerade Menschen mit Behinderung in vielen Ländern und weiten Teilen der Gesellschaft weiterhin Diskriminierung und Ausgrenzung.
Autonomie und Inklusion – Selbstbestimmung und Teilhabe
Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen daher das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Meistens wird sie als UN-Behindertenrechtskonvention, oder kurz UN-BRK, bezeichnet. Darin werden die Menschenrechte für Menschen mit Behinderung näher konkretisiert.
Im Wesentlichen stehen dabei immer wieder zwei Punkte im Fokus: Autonomie und Inklusion. Die Autonomie, also Selbstbestimmung, umfasst dabei neben der Würde und Unabhängigkeit auch die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Inklusion ist die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen der Gesellschaft.
Sofern Du noch nie einen Blick in den Konventionstext geworfen hast, kann ich Dir das nur ans Herz legen. Ich bin mir sicher, dass Du an vielen Stellen Dinge entdeckst, die Du selbst noch verbessern kannst – so geht es mir auch bei jedem erneuten Lesen. Über diesen Link gelangst Du direkt zur PDF (43 Seiten), die vom Deutschen Institut für Menschenrechte bereitgestellt wird.
Barrierefreiheit schafft Raum für Inklusion
Wie bereits am 3. Dezember aus dem Sozialgesetzbuch zitiert, heißt es auch in der Präambel der UN-BRK unter Punkt e:
dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen
und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen
und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern
Barrieren jedweder Art sind somit das zentrale Hindernis auf dem Weg zur vollständigen Inklusion. Jede einzelne Barriere, die wissentlich und vermeidbar errichtet oder aufrecht erhalten wird, steht einem zentralen Menschenrecht von Menschen mit Behinderung im Weg.
Jede Barriere, die nicht abgebaut wird, missachtet das Menschenrecht auf Inklusion.
Diese Formulierung soll keinesfalls eine fehlende Rampe mit den grausamen Menschenrechtsverletzungen, wie sie insbesondere in Kriegsgebieten tagtäglich geschehen, auf eine Stufe stellen. Doch hier in Deutschland, einem der führenden Länder der Welt, wird noch immer in vielen Teilen der Gesellschaft ein Menschenrecht grundlegend missachtet. Das sehe ich als persönlichen Antrieb, vehement für Barrierefreiheit einzutreten.
Wenn auch Du jetzt und hier für Barrierefreiheit eintreten möchtest, unterschreib doch bitte die Petition von #BarrierenBrechen, Raul Krauthausen & Constantin Grosch: Pflicht zur Barrierefreiheit für Restaurants & Co.